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Inkasso für Baugewerbe

Herausforderungen für das Baugewerbe

  • Auftraggeber zahlen trotz Bauabnahme nicht oder verzögert
  • Behauptete Mängel werden zur Zahlungsverweigerung genutzt
  • Insolvenz von Generalunternehmern gefährdet Subunternehmer-Forderungen
  • Komplexe Vertragsgestaltung nach BGB und VOB
  • Lange Projektlaufzeiten führen zu hohen Außenständen

Unsere Lösung für Sie

  • Spezialisierung auf Bau- und Werklohnforderungen
  • Expertise bei BGB- und VOB-Verträgen
  • Durchsetzung auch bei strittigen Mängeln
  • Unterstützung bei Bauhandwerkersicherung nach § 648 BGB
  • Schnelle Sicherungsmaßnahmen bei Zahlungsgefährdung
  • Professionelle Kommunikation mit Bauherren und Generalunternehmern
Ablauf

So läuft das Inkasso ab

Ein transparenter und effizienter Prozess speziell für das Baugewerbe.

01

Fallübergabe

Übermitteln Sie uns Bauvertrag, Aufmaße, Rechnungen und Abnahmeprotokolle.

02

Baurechtliche Prüfung

Analyse der Vertragsgrundlage und möglicher Einwendungen.

03

Konsequente Mahnung

Professionelle Zahlungsaufforderung mit klarer Fristsetzung.

04

Durchsetzung

Gerichtliches Verfahren und Sicherungsmaßnahmen.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Inkasso für das Baugewerbe.

Was tun bei behaupteten Baumängeln?
Wir prüfen, ob die Mängelrüge form- und fristgerecht erfolgte und ob ein Zurückbehaltungsrecht besteht.
Wie funktioniert die Bauhandwerkersicherung?
Nach § 648 BGB können Bauunternehmer eine Sicherheit für ihren Werklohn verlangen.
Was bei Insolvenz des Generalunternehmers?
Wir melden Ihre Forderungen ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter an.
Können auch Nachträge eingezogen werden?
Ja, wenn diese berechtigt beauftragt wurden.

Offene Forderungen? Wir helfen das Baugewerbe.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir analysieren Ihren Fall und zeigen Ihnen die besten Optionen auf.